Nutzungshinweise / Tutorial
Positionen der IFL-Liste finden dann Anwendung, wenn verschiedene für eine vollständige und fachgerechte Reparatur-/Kalkulation erforderliche Arbeitspositionen nicht oder nur unvollständig in den Kalkulationssystemen berücksichtigt sind!
VORAUSSETZUNGEN:
Die Kalkulationssysteme sind ein spezielles, fachlich komplexes Handwerkzeug und Hilfsmittel für die Einschätzung von Reparaturumfängen und damit der zu erwartenden Reparaturkosten. Nicht ausreichend qualifiziertes und unerfahrenes Personal ist ungeeignet, transparente, fachlich korrekte und vollständige Schaden-Kalkulationen zu erstellen!
HINWEISE:
Prinzipiell sollten IFL-Positionen, die einer Kalkulation hinzugefügt werden, durch aussagekräftige Bilder, Dokumentationen (Protokolle o.Ä.) belegt werden. Dies erleichtert die Durchsetzung der Ansprüche.
Dieses Vorgehen empfiehlt sich ebenfalls für „Nichtstandardpositionen“ und „Eigene Positionen“.
Die Anwendung der IFL-Positionen sollte stets mit Bedacht in sinnvoller Verbindung zum Schadenbild sowie unter Berücksichtigung der jeweils tagesaktuellen Herstellervorgaben erfolgen.
Unplausible oder Doppelberechnungen von Positionen führen stets zu unnötigen Diskussionen und Kürzungen durch die zahlungspflichtigen Versicherungen bzw. deren Prüforgane.
Nach Möglichkeit sollten Arbeiten kombiniert und somit einmalig ausgeführt werden, so können Doppelberechnungen vermieden werden. Des Weiteren sollte die Anwendung der Positionen grundsätzlich aus ethischer Sicht unter dem Aspekt der Selbstverantwortung,
Ehrlichkeit und Transparenz erfolgen.
Stellungnahme der Mitglieder des IFL-Konsortiums Datenlieferanten; Audatex, DAT und Schwacke / Eurotax zum Thema: Arbeitszeitrichtwerte
Prinzipiell verstehen sich die sogenannten „Arbeitszeitvorgaben“ (AW-Werte oder Zeiteinheiten), die in den Ergebnissen der Kalkulationssysteme ausgewiesen werden als „Arbeitszeitrichtwerte“, die den Datensätzen der Fahrzeughersteller entnommen werden. Diese Arbeitszeitrichtwerte entstammen den originalen Arbeitszeitrichtwertkatalogen der Fahrzeughersteller und Importeure. Jede Instandsetzung ist allerdings als Einzelfall zu betrachten und individuell zu kalkulieren. Die anerkannten Kalkulationssysteme von Audatex, DAT sowie Schwacke/Eurotax sind Spezialwerkzeuge für Spezialisten und helfen diesen abzuschätzen, welchen Umfang eine Reparatur voraussichtlich haben wird. Fehlen zur Darstellung des konkreten Einzelfalls technische oder administrativ erforderliche Arbeitspositionen, gibt es in allen Kalkulationssystemen schon immer die Möglichkeit, zusätzliche Positionen in die Kalkulation aufnehmen zu können (Eigene-, Zusatz-, Nichtstandardpositionen oder IFL-Positionen). Hier unterstützt die IFL mit der IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen“ die Datenlieferanten und Anwender. Vereinheitlichte, fachlich recherchierte und praxisnahe Arbeitspositionen helfen dabei, vollständige und somit fachgerechte Kalkulationen und Sachverständigengutachten erstellen zu können und die Transparenz gegenüber den zahlungspflichtigen Versicherern zu erhöhen.
Alle IFL-Positionen können Hersteller- und modellübergreifend ergänzend hinzugezogen werden, wenn diese Arbeiten für eine fachgerechte Instandsetzung erforderlich waren und entsprechend ausgeführt wurden. Diesbezüglich wird eine möglichst genaue Dokumentation, z.B. durch Hinzufügen von Bildern oder anderer geeigneter Nachweise zur Reparaturkostenkalkulation, empfohlen. Keinesfalls können Eigene-, Zusatz-, Nichtstandardpositionen oder IFL-Positionen pauschal als unzulässige Abweichung von den sogenannten „Herstellervorgaben“ betrachtet werden.
Folgende Vorgehensweise für die Anwendung der IFL-Liste wird zwingend empfohlen:
1) Prinzipiell: VIN-Abfrage durchführen.
a) Zusätzlich sind die Ausführungsvarianten (AVs) insbesondere Sonderausstattungen zu überprüfen.
b) Ist eine VIN-Abfrage nicht möglich, dann muss zwingend der Umfang der Ausstattung manuell hinterlegt werden.
c) Die Randfahnen-Codes (RfC) müssen manuell vorgegeben werden.
2) Tagesaktuelle OEM- Reparaturleitfäden zum Schadenumfang abrufen.
3) Schadenkalkulation unter Berücksichtigung der OEM Vorgaben erstellen.
4) Fehlende, aber für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderliche Positionen können ergänzend aus der IFL-Liste in die bestehende Kalkulation übernommen werden.
5) Kalkulation mittels tagesaktuellem OEM-Reparaturleitfaden auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen. Das Hauptaugenmerk muss hierbei auf evtl. „doppelt aufgeführten Positionen“ liegen.
6) Sollten Unstimmigkeiten/Auffälligkeiten, wie z. B. fehlende Positionen, unrealistische Arbeitswerte, falsch zugeordnete Ersatzteile, falsche und/oder fehlende Verknüpfungen innerhalb der Kalkulation auftreten, wird empfohlen, dies direkt an die Hotline des jeweiligen Schadenkalkulationsanbieters zu melden.
HINWEIS:
Durch Anklicken des Feldes „Akzeptieren“ bestätige ich, den Inhalt des oben aufgeführten Textes gelesen und verstanden zu haben, mit dessen Inhalt ich vollumfänglich einverstanden bin. Des Weiteren ist mir bewusst, dass eine vorsätzliche Doppelberechnung oder die Berechnung nicht erforderlicher bzw. nicht ausgeführter Arbeiten bzw. die Berechnung nicht verbauter Ersatzteile den Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB erfüllt.