Nutzungshinweise / Tutorial

Positionen der IFL-Liste finden dann Anwendung, wenn verschiedene für eine vollständige und fachgerechte Reparatur-/Kalkulation erforderliche Arbeitspositionen nicht oder nur unvollständig in den Kalkulationssystemen berücksichtigt sind!

Dieses Vorgehen empfiehlt sich ebenfalls für „Nichtstandardpositionen“ und „Eigene Positionen“.

Die Anwendung der IFL-Positionen sollte stets mit Bedacht in sinnvoller Verbindung zum Schadenbild sowie unter Berücksichtigung der jeweils tagesaktuellen Herstellervorgaben erfolgen.
Unplausible oder Doppelberechnungen von Positionen führen stets zu unnötigen Diskussionen und Kürzungen durch die zahlungspflichtigen Versicherungen bzw. deren Prüforgane.
Nach Möglichkeit sollten Arbeiten kombiniert und somit einmalig ausgeführt werden, so können Doppelberechnungen vermieden werden. Des Weiteren sollte die Anwendung der Positionen grundsätzlich aus ethischer Sicht unter dem Aspekt der Selbstverantwortung,
Ehrlichkeit und Transparenz erfolgen.

Folgende Vorgehensweise für die Anwendung der IFL-Liste wird zwingend empfohlen:

1) Prinzipiell: VIN-Abfrage durchführen.
a) Zusätzlich sind die Ausführungsvarianten (AVs) insbesondere Sonderausstattungen zu überprüfen.
b) Ist eine VIN-Abfrage nicht möglich, dann muss zwingend der Umfang der Ausstattung manuell hinterlegt werden.
c) Die Randfahnen-Codes (RfC) müssen manuell vorgegeben werden.

2) Tagesaktuelle OEM- Reparaturleitfäden zum Schadenumfang abrufen.

3) Schadenkalkulation unter Berücksichtigung der OEM Vorgaben erstellen.

4) Fehlende, aber für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderliche Positionen können ergänzend aus der IFL-Liste in die bestehende Kalkulation übernommen werden.

5) Kalkulation mittels tagesaktuellem OEM-Reparaturleitfaden auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen. Das Hauptaugenmerk muss hierbei auf evtl. „doppelt aufgeführten Positionen“ liegen.

6) Sollten Unstimmigkeiten/Auffälligkeiten, wie z. B. fehlende Positionen, unrealistische Arbeitswerte, falsch zugeordnete Ersatzteile, falsche und/oder fehlende Verknüpfungen innerhalb der Kalkulation auftreten, wird empfohlen, dies direkt an die Hotline des jeweiligen Schadenkalkulationsanbieters zu melden.

HINWEIS:

Durch Anklicken des Feldes „Akzeptieren“ bestätige ich, den Inhalt des oben aufgeführten Textes gelesen und verstanden zu haben, mit dessen Inhalt ich vollumfänglich einverstanden bin. Des Weiteren ist mir bewusst, dass eine vorsätzliche Doppelberechnung oder die Berechnung nicht erforderlicher bzw. nicht ausgeführter Arbeiten bzw. die Berechnung nicht verbauter Ersatzteile den Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB erfüllt.